Allgemeine Abrechnungsgrundlage
Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten am Monatsende eine Privatrechnung, die Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe erstatten lassen können.
Den ausführlichen Gebührenordnungskatalog finden Sie hier.
Privatversicherte
Die Kosten für eine Behandlung bei einer approbierten Psychotherapeutin werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen übernommen. Je nach Versicherungsvertrag kann der Umfang jedoch unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über:
- den Leistungsumfang Ihrer Police
- mögliche jährliche Höchstgrenzen
- eventuell erforderliche Unterlagen (z. B. ärztliche Bescheinigungen)
Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ (Faktor 2,3 – 3,0)
Selbstzahler*innen
selbstverständlich können Sie die Therapie auch selbst finanzieren, unabhängig von Versicherung oder Formalitäten.
Dies bietet Ihnen:
- sofortige Terminverfügbarkeit
- völlige Diskretion
- maximale Flexibilität
Die Kosten orientieren sich an der GOÄ (Faktor 2,3)
Gesetzlich Versicherte nach Kostenerstattungsverfahren
In meiner Praxis besteht die Möglichkeit, eine Behandlung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren abzurechnen, wenn Sie gesetzlich versichert sind.
Dieses Verfahren kommt dann infrage, wenn Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis finden.
In diesem Fall können gesetzliche Krankenkassen die Kosten der Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.